Filmfestivals
Die nächsten Termine
Filmfestivals CH06/2025
Die Festivalförderung erleichtert den Zugang zu europäischen Werken und fördert deren Promotion, insbesondere für ein junges Publikum.
Die Resultate stehen in der Regel sieben Wochen nach der Deadline fest.
Alle Fakten
Die Förderung steht Festivals offen, deren förderfähiges, im offiziellen Katalog des Festivals aufgeführtes Programm mindestens Folgendes enthält:
- 50% europäische Filme (MEDIA-Länder, Schweiz eingeschlossen)
- ODER 100 europäische Langfilme
- ODER 400 europäische Kurzfilme
Die Filme müssen aus mindestens 15 verschiedenen MEDIA-Ländern (einschliesslich der Schweiz ) stammen und 50% des europäischen Programms muss nicht national sein. Bitte beachten Sie, dass Grossbritannien nach dem Brexit nicht mehr am MEDIA-Programm teilnimmt.
Nicht antragsberechtigte Festivals und Werke:
- Festivals, die auf ein bestimmtes Thema wie z.B. Medizin, Wissenschaft, Umwelt oder Sport fokussiert sind;
- Festivals, die auf nicht förderbare Werke ausgerichtet sind (künstlerische Werke ohne narrativen Charakter, TV-Serien, Werbefilme, Live-Aufnahmen, Videoclips, Computerspiele, Amateurfilme, Handyfilme).
Als europäische Filme werden Werke bezeichnet, die aus einem MEDIA-Land (Voll- oder Teilmitglied) oder der Schweiz stammen. Koproduktionen mit mindestens einem dieser Länder gelten als europäisch. Das erste im Katalog aufgeführte europäische Land bestimmt die Nationalität.
Beispiel
US/ES > Spanisches Werk
UK/ES/DK > Spanisches Werk
Bitte beachten Sie, dass Grossbritannien nach dem Brexit nicht mehr am MEDIA-Programm teilnimmt.
Ein Gesuch kann von jeder juristischen Person mit Sitz in der Schweiz gestellt werden, die mehrheitlich im Besitz von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist und deren leitende Angestellte ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Jedes Jahr gibt es zwei Einreichtermine. Die Veranstaltungen dürfen erst nach der Deadline beginnen, an der ein Antrag eingereicht wird. Es ist möglich, Anträge bereits vor der offiziellen Deadline einzugeben, sofern die Ausschreibung auf der Förderplattform FPF eröffnet ist, evaluiert werden aber alle Gesuche zusammen erst nach der Deadline.
Die Höhe der Finanzhilfe ist abhängig von der Anzahl europäischer Filme, die im Programm vorgesehen sind. Für Kurzfilmfestivals (Filme kürzer als 50‘) gilt die zweite Tabelle:
Anzahl europäischer Filme* | Höchstbeiträge CHF |
< 40 | 30'000 |
40 - 60 | 39'000 |
61 - 80 | 45'000 |
81 - 100 | 51'000 |
101 - 120 | 61'000 |
121 - 200 | 70'000 |
> 200 | 83'000 |
* Vier Kurzfilme werden als ein Langfilm gerechnet.
Für Kurzfilmfestivals
Anzahl europäischer Filme | Höchstbeiträge CHF |
< 150 | 20'000 |
150 - 250 | 30'000 |
> 250 | 35'000 |
Die Finanzhilfe darf höchstens 60% der anrechenbaren Kosten betragen. Der definitive Förderbeitrag wird auf Basis der effektiv im Katalog und im Programm verzeichneten europäischen Werke berechnet (siehe "Abruf Fördergelder" für Details).
Anrechenbar sind die folgenden Kosten, jeweils zu max. 70%:
- Kosten für die Filmvorführung (Transport, Untertitelung, Lizenzgebühren);
- Tagespauschalen für Reise und Aufenthalt der den Film begleitenden Filmschaffenden;
- Kosten für die Erstellung des Katalogs und des Programms (Redaktion, Übersetzung und Druck);
- Promotionskosten;
- Kosten für die Website;
- Kosten für Initiativen, die sich an ein junges und neues Publikum richten (Werbung, Konzeption von pädagogischem Material und Veranstaltungsmaterial, Honorare für Experten und Betreuungspersonen);
- Mehrwertsteuer nach Vorsteuerabzug.
Die Anträge werden von einem europäischen Experten mit MEDIA-Erfahrung anhand eines Punktesystems evaluiert. Die Experten bleiben anonym, die Liste des Expertenpools wird jeweils Ende Jahr auf der Seite Resultate publiziert.
Kriterium | Punkte |
Relevanz der Aktivitäten zur Publikumsentwicklung, Nutzung digitaler Technologien | 30 |
Europäische Dimension der Programmation und internationale Festival-Partnerschaften | 35 |
Publikumszahlen, Wirkung auf die Verbreitung europäischer Filme | 30 |
Qualität des Teams | 5 |
Förderbar sind Projekte, die mindestens 70 Punkte erreichen. Übersteigen die förderbaren Projekte die für einen Eingabetermin verfügbaren Kredite, so werden die Projekte mit der höchsten Punktzahl gefördert.
Die Detailkriterien mit allen zu vergebenden Punkten finden Sie im Evaluation Sheet, unter "Weitere Ressourcen" (unten auf der Seite).
Die Resulate stehen in der Regel sieben Wochen nach der Deadline fest.
Festivals, die Aktivitäten für Filmschaffende organisieren, können auch einen Antrag für Marktzugang stellen.
Anträge müssen über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Alle dafür notwendigen Formulare können direkt auf der Plattform im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Im Register "Antragstellung" oben auf dieser Seite wird die Vorgehensweise im Detail beschrieben.
Ressourcen
Allgemein
Die Anträge müssen in einer schweizerischen Landessprache gestellt werden, Anhänge dürfen auf Englisch eingereicht werden.
Die Anträge müssen vollständig mit allen auf den entsprechenden Checklisten vermerkten Anhängen spätestens am letzten Tag der Eingabefrist über die Förderplattform FPF des BAK eingereicht werden.
Vorgehensweise
1. Eine BAK-ID beantragen. Firmen, die bereits eine BAK-ID haben, können diese benützen.
2. Login auf der Förderplattform FPF, Auswahl der Ausschreibung
3. Vorbereiten des Gesuchs.
Achtung: Auf der Förderplattform kann nicht gleichzeitig an mehreren Gesuchen für dieselbe Ausschreibung gearbeitet werden. Ein Gesuch muss abgeschlossen werden, bevor ein neues angefangen werden kann.
4. Absenden des Gesuchs online und der Zusammenfassung (PDF) per Post an MEDIA Desk Suisse
Elemente des Gesuchs
Stammdaten
Stammdaten beinhalten Informationen zum Firmenprofil und können jederzeit angepasst werden.
Downloads und Anhänge
Formulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung und können lokal gespeichert und bearbeitet werden. Sie müssen später als Anhänge dem Gesuch hinzugefügt werden.
Die Formulare müssen mit Acrobat Reader ausgefüllt werden.
Die Checkliste gibt eine Übersicht über alle benötigten Anhänge für ein Gesuch. Die maximale Dateigrösse und erlaubte Dateitypen stehen im Bereich Anhänge.
Dokumente sollen folgendermassen beschriftet werden: Firmenname_Projekttitel_Bezeichnung Formular_Deadline (Bsp: Annafilms_Alice_FormularFirma_20250315).
Gesuchsdetails
Unter Gesuchsdetails werden Informationen direkt in der Förderplattform erfasst. Bis zur Einreichung können diese Daten geändert werden.
Abschluss und Versand
Das Gesuch muss spätestens am Tag der Deadline online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Zusammenfassung ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und spätestens am Tag der Deadline per Post an MEDIA Desk Suisse geschickt werden (Poststempel gilt):
MEDIA Desk Suisse
Neugasse 10
8005 Zürich
Weitere Ressourcen
Allgemein
Die Absichtserklärung ist gültig für sechs Monate ab dem Datum der Unterschrift. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Absichtserklärung um sechs Monate ist möglich, wenn vor Ablauf der Frist ein kurzer Bericht über den Stand des Projektes und die Gründe für die Verschiebung eingereicht wird (per Mail).
Der definitive Förderbeitrag wird auf Basis der effektiv im Katalog und im Programm verzeichneten europäischen Werke berechnet. Die Finanzhilfe darf höchstens 60% der anrechenbaren Kosten betragen. Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist nicht möglich.
Die Endabrechnung muss spätestens sechs Monate nach Ende der Veranstaltung eingereicht werden. Wird die Endabrechnung nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, so ist unaufgefordert ein Zwischenbericht mit einer Zwischenabrechnung einzureichen. Eine Verlängerung um drei Monate ist in begründeten Fällen möglich.
Alle Dokumente müssen per Mail bei MEDIA Desk Suisse eingereicht werden. Wo angemerkt, müssen Dokumente zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben und per Post gesendet werden.
Änderungen am Projekt müssen MEDIA Desk Suisse mitgeteilt werden (Art. 55 FiFV).
Auszahlung 1. Rate
Die Auszahlung der ersten Rate (maximal 70%) kann auf Grundlage einer schriftlichen und unterzeichneten Bestätigung erfolgen, dass die Durchführung der Veranstaltung gesichert und die restliche Finanzierung garantiert ist. Ein entsprechendes Dokument muss vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden (Scan per Mail).
Auszahlung 2. Rate
Die zweite Rate wird ausbezahlt, sobald folgende Elemente eingereicht wurden:
- Endabrechnung und Finanzierungsplan auf Basis des ursprünglichen Budgets (unterschrieben vom gesetzl. Vertreter, per Mail und per Post)
- Abweichungen von mehr als 10% pro Position gegenüber dem ursprünglich budgetierten Betrag müssen begründet werden (per Mail);
- Liste aller antragsberechtigten und im Katalog verzeichneten Filme, in der die europäischen Werke gekennzeichnet sowie Nationalität und Länge angegeben werden (Reiter "Statistics" und "Final list of films" in der Excel-Datei vom Antrag ergänzen) (per Mail);
- Katalog und Programm des Festivals (per Mail);
- Abschlussbericht mit Angaben zu den Auswirkungen der Förderung, zur definitiven Statistik, zur Publikumsentwicklung, zur Verbreitung der präsentierten Werke sowie zum Verbesserungspotential für zukünftige Editionen (per Mail).