Weiterbildungsorganisation
Die nächsten Termine
Weiterbildung CH04/2024
Weiterbildung CH04/2025
Unterstützt wird die Organisation von Seminaren und Workshops für ein internationales Publikum aus der Audiovisionsbranche. Ziel ist es, ergänzend zu den Creative Europe MEDIA-geförderten Weiterbildungen, Initiativen zu entwickeln, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung der Filmschaffenden steigern und den Wissensaustausch fördern.
Die Resultate stehen in der Regel sechs Wochen nach der Deadline fest.
Alle Fakten
Projekte, die im Jahr 2024 beantragt werden, dürfen nur einjährig sein.
Bei der Abrechnung müssen Beträge in Fremdwährung nicht mehr nach dem Monatsmittelkurs des Monats des Antragstellung umgerechnet werden.
Der Aufruf richtet sich an Weiterbildungen, die im Jahr des Aufrufs oder im Folgejahr beginnen und folgende Themen behandeln:
- Publikumsentwicklung,
- Entwicklung und Produktion audiovisueller Werke,
- Vermarktung, Vertrieb und Verwertung audiovisueller Werke,
- Management und Zugang zu neuen Finanzierungsquellen,
- Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung.
Die Weiterbildungen können auch ausserhalb der Schweiz stattfinden und stehen Staatsangehörigen aller Länder offen. Mindestens 70% der Teilnehmer müssen aus Mitgliedsländern des Creative Europe MEDIA-Programms oder aus der Schweiz stammen. Gleichzeitig darf maximal die Hälfte aus der Schweiz kommen.
Es wird empfohlen, mindestens für 10% der Plätze ein Stipendium für Teilnehmende aus Ländern mit niedriger Produktionskapazität anzubieten; dieses kann z.B. aus einer vergünstigten Teilnahmegebühr bestehen.
Ein Gesuch um Unterstützung kann von jeder juristischen Person mit Sitz in der Schweiz gestellt werden, die im audiovisuellen Sektor tätig ist. Die Organisation muss mehrheitlich im Besitz von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sein und ihre leitenden Angestellten müssen ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Neben einjährigen Projekten können auch Gesuche für mehrjährige Projekte (2-3 Jahre) eingereicht werden. Allerdings dürfen die Projekte, die im aktuellen Jahr 2024 beantragt werden, nur einjährig sein.
Vor der Beantragung von mehrjährigen Projekten, die in jährlichen Editionen durchgeführt werden, empfehlen wir, mindestens eine einjährige Edition erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Für mehrjährige Projekte mit jährlich sich wiederholenden Editionen muss im Antrag dargestellt werden, wieso die mehrjährige Laufzeit notwendig ist: Dies kann z.B. ein übergreifender Themenbereich oder eine organische Weiterentwicklung sein. Eine Wiederholung der gleichen Inhalte reicht nicht aus.
Die Weiterbildungen müssen im Jahr des Aufrufs oder im Folgejahr beginnen. Die Durchführungsperiode des Projekts («eligibility period») wird im Budgetformular (Excel) und im Projektformular festgelegt. Sie beträgt ab Beginn der Vorbereitung 12 Monate (24 oder 36 Monate bei mehrjährigen Projekten). Kosten sind in diesem Zeitraum zuzüglich drei Monaten anrechenbar.
Die Finanzhilfe darf höchstens 60% der anrechenbaren Kosten betragen.
Der Gesamtanteil des Bundes darf höchstens 80% der anrechenbaren Kosten betragen (also inkl. MEDIA Ersatzmassnahmen, BAK-Förderung und Unterstützungen anderer Bundesdepartemente). Wird ein Projekt oder eine gesuchstellende Organisation bereits vom BAK gefördert, so ist dem Antrag ein Gesamtbudget und ein Gesamtfinanzierungsplan der Initiative beizufügen.
- Personalkosten bis 25% der Gesamtkosten; Personalkosten öffentlicher Einrichtungen sind nicht anrechenbar;
- Betriebskosten;
- Kosten für die Auftragsvergabe an Dritte;
- max. 7% Handlungskosten.
Die Förderung wird für 12 Monate (bzw. 24 oder 36 Monate bei mehrjährigen Projekten) ab Beginn der Vorbereitung ausgesprochen; Kosten sind innerhalb dieses Zeitraums zuzüglich drei Monaten (für die Abrechnung) anrechenbar. Vor der Antragstellung angefallene Kosten können in begründeten Fällen anerkannt werden.
Die Anträge werden von einem europäischen Experten mit MEDIA-Erfahrung anhand eines Punktesystems evaluiert. Die Experten bleiben anonym, die Liste des Expertenpools wird jeweils Ende Jahr auf der Seite Resultate publiziert.
Kriterium | Punkte |
Inhaltliche Relevanz in Bezug auf Trends und Bedürfnisse der Industrie, internationale Dimension, Innovation im Vergleich mit anderen europäischen Angeboten, Partnerschaften | 30 |
Inhaltliche Qualität und Methodologie, insbesondere Format, Zielgruppe, Knowhow, Effizienz des Angebots, Einsatz digitaler Werkzeuge | 40 |
Verbreitung der Resultate, Wirkung auf Teilnehmende, Projekte, Firmen und den audiovisuellen Sektor, Zugang für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu internationalen Netzwerken und zu Märkten, strukturierender Effekt, Nachhaltigkeit | 20 |
Qualität des Teams bezüglich internationaler technischer und pädagogischer Expertise | 10 |
Förderbar sind Projekte, die mindestens 70 Punkte erreichen. Übersteigen die förderbaren Projekte die für einen Eingabetermin verfügbaren Kredite, so werden die Projekte mit der höchsten Punktzahl gefördert.
Die Detailkriterien mit allen zu vergebenden Punkten finden Sie im Evaluation Sheet, unter "Weitere Ressourcen" (unten auf der Seite).
Die Resultate stehen in der Regel sechs Wochen nach der Deadline fest.
Schweizer Filmschaffende können für die Teilnahme an den durch Creative Europe MEDIA- oder durch die MEDIA-Ersatzmassnahmen-geförderten Weiterbildungen (Liste in unserer Broschüre Get Trained!) einen Beitrag aus dem Weiterbildungsfonds des Bundesamts für Kultur und MEDIA Desk Suisse erhalten.
Anträge müssen über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Alle dafür notwendigen Formulare können direkt auf der Plattform im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Im Register "Antragstellung" oben auf dieser Seite wird die Vorgehensweise im Detail beschrieben.
Ressourcen
Allgemein
Die Anträge müssen in einer schweizerischen Landessprache gestellt werden, Anhänge dürfen auf Englisch eingereicht werden.
Die Anträge müssen vollständig mit allen auf den entsprechenden Checklisten vermerkten Anhängen spätestens am letzten Tag der Eingabefrist über die Förderplattform FPF des BAK eingereicht werden.
Nur für die Förderlinien «Weiterbildung» und «Filmvermittlung»:
Da es sich bei diesen Förderlinien um eine Netzwerkförderung im europäischen Kontext handelt, dürfen hier auch die Projektformulare auf Englisch eingereicht werden, um eine leichtere Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen zu gewährleisten.
Vorgehensweise
1. Eine BAK-ID beantragen. Firmen, die bereits eine BAK-ID haben, können diese benützen.
2. Login auf der Förderplattform FPF, Auswahl der Ausschreibung
3. Vorbereiten des Gesuchs.
Achtung: Auf der Förderplattform kann nicht gleichzeitig an mehreren Gesuchen für dieselbe Ausschreibung gearbeitet werden. Ein Gesuch muss abgeschlossen werden, bevor ein neues angefangen werden kann.
4. Absenden des Gesuchs online und der Zusammenfassung (PDF) per Post an MEDIA Desk Suisse
Elemente des Gesuchs
Stammdaten
Stammdaten beinhalten Informationen zum Firmenprofil und können jederzeit angepasst werden.
Downloads und Anhänge
Formulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung und können lokal gespeichert und bearbeitet werden. Sie müssen später als Anhänge dem Gesuch hinzugefügt werden.
Die Formulare müssen mit Acrobat Reader ausgefüllt werden.
Die Checkliste gibt eine Übersicht über alle benötigten Anhänge für ein Gesuch. Die maximale Dateigrösse und erlaubte Dateitypen stehen im Bereich Anhänge.
Dokumente sollen folgendermassen beschriftet werden: Firmenname_Projekttitel_Bezeichnung Formular_Deadline (Bsp: Annafilms_Alice_FormularFirma_20230315).
Gesuchsdetails
Unter Gesuchsdetails werden Informationen direkt in der Förderplattform erfasst. Bis zur Einreichung können diese Daten geändert werden.
Abschluss und Versand
Das Gesuch muss spätestens am Tag der Deadline online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Zusammenfassung ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und spätestens am Tag der Deadline per Post an MEDIA Desk Suisse geschickt werden (Poststempel gilt):
MEDIA Desk Suisse
Neugasse 10
8005 Zürich
Weitere Ressourcen
Allgemein
Die Absichtserklärung ist gültig für sechs Monate ab dem Datum der Unterschrift. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Absichtserklärung um sechs Monate ist möglich, wenn vor Ablauf der Frist ein kurzer Bericht über den Stand des Projektes und die Gründe für die Verschiebung eingereicht wird (per Mail, info@mediadesk.ch).
Sobald eine Absichtserklärung vorliegt, kann der Antrag für die Auslösung der 1. Rate gestellt werden. Maximal 60% der Kosten dürfen durch die Förderung abgedeckt werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Förderbeitrages ist ausgeschlossen.
Die Durchführungsperiode des Projekts («eligibility period») wird im Budgetformular (Excel) und im Projektformular festgelegt. Sie beträgt ab Beginn der Vorbereitung 12 Monate (24 oder 36 Monate bei mehrjährigen Projekten). Kosten sind in diesem Zeitraum zuzüglich drei Monaten anrechenbar.
Die Endabrechnung muss spätestens drei Monate nach Ende der Durchführungsperiode eingereicht werden. Wird die Endabrechnung nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, so ist unaufgefordert ein Zwischenbericht mit einer Zwischenabrechnung einzureichen. Eine Verlängerung um 6 Monate ist in begründeten Fällen möglich.
Es wird empfohlen, die Unterlagen vor der Auslösung per Mail zur Kontrolle zu senden.
Änderungen am Projekt müssen MEDIA Desk Suisse mitgeteilt werden (Art. 55 FiFV).
Auszahlung 1. Rate
Die Auszahlung der ersten Rate (maximal 70%) kann erfolgen, wenn die Durchführung des Projekts gesichert und die Restfinanzierung nachgewiesen ist. Der Antragsteller muss folgende Dokumente einreichen:
- Aktualisierter Finanzierungsplan (Excel per Mail und Original mit handschriftlicher Unterschrift per Post oder Scan per Mail);
- Kopien der Finanzierungsnachweise (per Mail).
Auszahlung 2. Rate
Die zweite Rate von einjährigen Projekten wird ausbezahlt, sobald folgende Elemente eingereicht wurden:
- Endabrechnung auf Basis des ursprünglichen Budgets (per Mail und per Post); Budgetübertragungen zwischen den einzelnen Kategorien (1., 2., etc.) dürfen 10% der geschätzten förderfähigen Gesamtkosten der Massnahme nicht überschreiten.
- Abschlussbericht, in dem folgende Punkte behandelt werden: Generelle Analyse der unterstützten Edition (positive und negative Punkte), Neuerungen gegenüber früheren Editionen und Verbesserungspotential für die Zukunft sowie der Effekt der Förderung auf die unterstützten Bereiche/Projekte (per Mail).
Bei mehrjährigen Projekten erfolgt die Auszahlung in mehreren Raten entsprechend den vereinbarten Meilensteinen.
Übersteigt der Förderbeitrag 100'000 CHF, muss die Abrechnung durch eine unabhängige, nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 zugelassene Person oder Treuhandfirma geprüft sein.