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Weiterbildungsteilnahme

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Weiterbildungszuschüsse CH08/2025

30.11.2025

Im Rahmen der MEDIA-Ersatzmassnahmen können Zuschüsse für die Teilnahme an den durch Creative Europe MEDIA oder durch die MEDIA-Ersatzmassnahmen geförderten Weiterbildungen beantragt werden. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt durch MEDIA Desk Suisse. Bisher erhielten jedes Jahr circa 15 Personen einen Zuschuss.

Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Es gibt keine fixen Eingabetermine. Die Entscheidungen fallen circa viermal im Jahr im Februar, April, August und November.

Aktuelle Deadlines europäischer Weiterbildungen in unserer News:
Get Trained! – Stay connected!

Alle Fakten

Ab dem Jahr 2024 erfolgt die Antragstellung über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur (FPF).

Die Weiterbildungsbeiträge stehen nur für durch Creative Europe MEDIA oder durch die MEDIA-Ersatzmassnahmen unterstützte Weiterbildungen (nicht für Koproduktionstreffen und Märkte) zur Verfügung. Die Liste der Workshops befindet sich in unserer GET TRAINED-Broschüre). Bei der Einreichung eines Gesuchs muss eine Teilnahmebestätigung vorliegen.

Die Gesuchsteller müssen über mindestens zwei Jahre professionelle Erfahrungen im angestrebten Weiterbildungsbereich verfügen.

Bei Weiterbildungsprogrammen, die sich schwerpunktmässig mit der Produktion befassen, werden vorrangig Produzenten und Produzentinnen unterstützt, die nicht nur ihre eigenen Projekte produzieren.

Bei Weiterbildungsprogrammen, die eine Stoffentwicklung beinhalten, muss das eingereichte Projekt die allgemeinen Anforderungen für die selektive Förderung des Bundesamtes für Kultur erfüllen.

Eine Person kann pro Jahr höchstens einmal gefördert werden.

Die Antragsteller müssen die Schweizer Staatsange­hörig­keit oder Niederlassung B oder C haben.

Das Bundesamt für Kultur übernimmt maximal 50% der Kosten. Sollte eine Kofinanzierung der Teilnahme aus anderen Bundesmitteln erfolgen, darf der Finanzierungsanteil des Bundes 70% nicht übersteigen.

Pro Weiterbildung werden maximal 15’000 CHF vergeben. Es werden nur Weiterbildungen unterstützt, deren Gesamtkosten 1'500 CHF übersteigen.

Anrechenbare Kosten sind alle Ausgaben, die in direkten Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildung stehen und durch Belege Dritter ausgewiesen werden können. Dazu gehören:

  • Kurskosten,
  • Reise- und Unterkunftskosten, sofern diese nicht in den Kurskosten enthalten sind,
  • externe Übersetzungshonorare (nur bei Script- und Projektentwicklungs-Workshops).

Zu den Gesuchsunterlagen gehören:

  • Gesuchsformular mit Motivationsschreiben und Angabe des Weiterbildungsziels,
  • Budget mit detaillierter Kostenaufstellung und Finanzierungsplan,
  • Bestätigung der Teilnahme und Rechnung des Weiterbildungsprogramms,
  • Bio-/Filmographie der Gesuchstellenden,
  • falls die Weiterbildung eine Stoffentwicklung umfasst, braucht es zudem eine kurze Beschreibung des eingereichten Projekts (Synopsis, Producers notes o.ä.).

Die Gesuche werden von MEDIA Desk Suisse evaluiert und mit einer Empfehlung an das Bundesamt für Kultur weitergeleitet. Über die Bewilligung der Gesuche entscheidet das Bundesamt für Kultur. Die Entscheidungen fallen circa viermal im Jahr im Februar, April, August und November.

Allgemein

Es gibt keine Eingabefristen. Gesuche können jederzeit eingereicht werden, aber spätestens 14 Tage vor Beginn der Weiterbildung. Es wird empfohlen, sich vorab bei MEDIA Desk Suisse für eine Beratung zu melden.

Die Anträge müssen in einer schweizerischen Landessprache gestellt werden, Anhänge dürfen auf Englisch eingereicht werden.

Die Anträge müssen vollständig mit allen auf den entsprechenden Checklisten vermerkten Anhängen über die Förderplattform FPF des BAK eingereicht werden.

Vorgehensweise

1. Eine BAK-ID beantragen. Firmen, die bereits eine BAK-ID haben, können diese benützen.

2. Login auf der Förderplattform FPF, Auswahl der Ausschreibung

3. Vorbereiten des Gesuchs.
Achtung: Auf der Förderplattform kann nicht gleichzeitig an mehreren Gesuchen für dieselbe Ausschreibung gearbeitet werden. Ein Gesuch muss abgeschlossen werden, bevor ein neues angefangen werden kann.

4. Absenden des Gesuchs online und der Zusammenfassung (PDF) per Post an MEDIA Desk Suisse

Elemente des Gesuchs

Stammdaten
Stammdaten beinhalten Informationen zum Firmenprofil und können jederzeit angepasst werden.

Downloads und Anhänge
Formulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung und können lokal gespeichert und bearbeitet werden. Sie müssen später als Anhänge dem Gesuch hinzugefügt werden.

Die Formulare müssen mit Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Die Checkliste gibt eine Übersicht über alle benötigten Anhänge für ein Gesuch. Die maximale Dateigrösse und erlaubte Dateitypen stehen im Bereich Anhänge.

Dokumente sollen folgendermassen beschriftet werden: Name_Weiterbildung_Bezeichnung Formular (Bsp: Annafilms_MEDIAworkshop_Budget).

Gesuchsdetails
Unter Gesuchsdetails werden Informationen direkt in der Förderplattform erfasst. Bis zur Einreichung können diese Daten geändert werden.

Abschluss und Versand
Das Gesuch muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Weiterbildung online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Zusammenfassung ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und am selben Tag per Post an MEDIA Desk Suisse geschickt werden (Poststempel gilt):

MEDIA Desk Suisse
Neugasse 10
8005 Zürich

Allgemein

Für die Auszahlung der Beträge benötigen wir Folgendes:

  • Abrechnung in der Exceldatei des Antrags unter «Reporting», mit allen Belegen (Scan)
  • Evaluationsbericht (S. 3 des Antragsformulars)

Die Dokumente müssen MEDIA Desk spätestens drei Monate nach Ende der Weiterbildung per Mail vorgelegt werden.

MEDIA Desk Suisse und das BAK sind befugt, Zitate aus dem Bericht für Promotionsmassnahmen (online und gedruckt) zu verwenden.

Zuschüsse unter CHF 4000

Liegt der Beitrag des Weiterbildungszuschusses unter 4'000 CHF, erfolgt die Auszahlung mit Annahme der Abrechnung und des Berichts.

Zuschüsse über CHF 4000

Liegt der Weiterbildungszuschuss über 4’000 CHF, wird eine erste Rate von maximal 60% mit Bewilligung des Gesuchs bezahlt, die restlichen 40% bei Annahme der Abrechnung und des Berichts.