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Filmvermittlung

Projekteinreichung offen

Im Zuge der Neuerungen des Förderreglements wurde zum 1.1.2021 die neue Förderlinie Filmvermittlung in die MEDIA-Ersatzmassnahmen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, ein junges Publikum zu erreichen und den europäischen Wissensaustausch zu stärken.

Was kann gefördert werden?

  • Es handelt sich um eine reine Netzwerkförderung mit zwei Möglichkeiten:
    • Das Andocken an ein bestehendes Filmvermittlungsnetzwerk, das durch das Creative Europe-MEDIA-Programm der Europäischen Kommission gefördert wird.
    • Den Aufbau eines neuen internationalen Netzwerks mit mindestens 2 Partnern aus 2 verschiedenen MEDIA-Ländern.
  • Inhaltlich gibt es drei Optionen:
  • Filmvermittlungsaktivitäten, die innovative oder digitale Werkzeuge einsetzen.
  • Die Aufbereitung eines Filmkatalogs bestehender, überwiegend europäischer Filme für den Einsatz in der ausserschulischen Filmvermittlung.
  • Der Wissensaustausch in Bezug auf Material oder Methoden der Filmvermittlung mit dem Ziel, Synergien zu nutzen.
  • Gefördert wird nur der Schweizer Teil des Netzwerks.
  • Die Herstellung von Filmen oder die Organisation von Filmfestivals wird nicht gefördert.

 

Wer kann gefördert werden ?

  • Schweizer Organisationen (juristische Personen) sind zugelassen.
  • Festivals, die bereits Förderung durch die MEDIA-Ersatzmassnahmen erhalten, sind nicht antragsberechtigt.
  • Filmschulen oder ähnliche akademische Institutionen sowie Institutionen, die Weiterbildung für die Filmbranche anbieten, sind nicht antragsberechtigt.

 

Beurteilungskriterien

  • Die Anträge werden durch europäische (nicht-Schweizer) Experten nach einem Punktsystem beurteilt. Details zu den Kriterien finden Sie auf unserer Website unter «Wie werden die Anträge beurteilt?».
  • Erzielt das Gesuch mindestens 70 Punkte von 100, ist es in der Regel förderbar, sofern ausreichend Budget zur Verfügung steht.

 

Förderbeiträge

  • Die Förderung darf höchstens 70% der anrechenbaren Kosten betragen.
  • Der Bundesanteil an den anrechenbaren Kosten darf höchstens 80% betragen.
  • Anrechenbar sind Personalkosten, Reisekosten, Material- und Betriebskosten. Die Personalkosten dürfen maximal 40% der anrechenbaren Kosten betragen.
  • Es gibt keine Höchstbeiträge. Im Jahr 2021 steht ein Gesamtbudget von 100‘000 Fr. für diese Förderlinie zur Verfügung.

 

Projekteinreichungen sind ab sofort bis zum 24. September 2021 möglich. Die Einreichung erfolgt über die Förderplattform FPF.

Förderung