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Logos

Allgemein

Die Förderung durch die MEDIA-Ersatzmassnahmen muss im Abspann eines Films oder auf Werbematerial erwähnt werden. 

Das Logo von MEDIA Desk Suisse muss immer zusammen mit dem Logo des Bundesamts für Kultur verwendet werden, wobei das Logo vom BAK links und das von MEDIA Desk Suisse rechts stehen soll.

 

                            

                              

Abspann

Die Förderung soll folgendermassen erwähnt werden:

Mit der Unterstützung vom Bundesamt für Kultur (BAK) / MEDIA Desk Suisse

 

Erhält das Projekt auch selektive Filmförderung direkt vom Bundesamt für Kultur (z.B. Drehbuch-, Entwicklungs-, Herstellungs- oder Postproduktionsförderung), sind beide Institutionen getrennt  voneinander, wie folgt, aufzuführen:

Mit der Unterstützung vom Bundesamt für Kultur (BAK)
… (Dazwischen können auch andere Institutionen genannt werden,
die Reihenfolge richtet sich nach der Höhe des Förderbeitrags)
Mit der Unterstützung von MEDIA Desk Suisse

Im oben beschriebenen Fall werden auch die Logos getrennt voneinander verwendet, das BAK-Logo jedoch immer zuerst.