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Entwicklung Projektpakete

Die nächsten Termine

Projektpakete (Slates) CH01P/2025

12.06.2025

Gesucht werden Pakete von drei bis fünf Projekten in Entwicklung mit einem hohen internationalen Vertriebspotential.

Die Resultate stehen in der Regel zehn Wochen nach der Deadline fest.

Alle Fakten

Keine Neuerungen im Jahr 2025.

Drei bis fünf Projekte in Entwicklung, Genres und Wiedergabeplattformen können gemischt werden.

Einzelprojekte oder Serien für verschiedene Plattformen mit folgenden Mindestlängen (bei Serien werden die einzelnen Folgen zur Gesamtlänge addiert):

  Kino TV Digitale
Plattformen
Spielfilme 60’ 90’ 90’
Kreative Dokumentarfilme 60’ 50’ 50’
Animationsfilme 60’ 24’ 24’

Alle Projekte müssen auf Initiative und unter der Verantwortung der gesuchstellenden Schweizer Produktionsfirma entwickelt werden.

Die Rechte aller Projekte müssen zum Zeitpunkt des Antrages und über die gesamte Dauer der Entwicklung mehrheitlich bei dieser Produktionsfirma liegen.

Folgende Verträge werden anerkannt:

  • Optionsvereinbarung für die Rechte am vorbestehenden Werk sowie Drehbuchvertrag oder
  • Drehbuchvertrag über das Originalwerk zwischen Autor und Produktionsfirma oder
  • Einseitige Rechteübertragung, wenn der Autor gleichzeitig Produzent, Aktionär oder Angestellter der Produktionsfirma ist;
  • Koproduktions- oder Koentwicklungsvertrag, der die Mehrheitsverhältnisse regelt.

Der erste Drehtag darf frühestens acht Monate nach Abgabe des Gesuchs stattfinden.

Die Mehrzahl der Projekte muss als Koproduktion mit einer unabhängigen Produktionsfirma aus einem Land konzipiert werden, welches das Europäische Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (in der Fassung 1992 oder 2017) ratifiziert hat. Medienunternehmen gelten in der Regel nicht als unabhängige Produktionsfirma.

Nicht förderbare Projekte
Live-Aufnahmen; TV-Spielshows; Talkshows; Realityshows; Musik-Videos; Video-Games; interaktive Bücher; didaktische, Schul- und Lernprogramme; Dokumentarfilme zur Tourismuswerbung; Making-ofs; Berichterstattung und Tierreportagen; Nachrichtensendungen und Doku-Soaps; Projekte mit rassistischem, pornografischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt; Werke mit Werbecharakter; institutionelle Produktionen, die der Förderung einer Institution und/oder deren Aktivitäten dienen.

Unabhängige Schweizer Produktionsfirmen (Firmensitz in der Schweiz; weder ganz noch teilweise im Besitz oder unter massgeblichem Einfluss eines Medienunternehmens), die

  • seit mind. 36 Monaten bestehen (zu beweisen z.B. mit einem Handelsregisterauszug),
  • ihre Haupttätigkeit in der Filmproduktion haben,
  • in den letzten fünf Jahren vor dem Gesuch ein Referenzwerk produziert haben (Details unten).

Um einen Antrag einreichen zu können, muss eine Firma in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Aufruf ein Referenzwerk produziert haben, das die Kriterien dieser Förderung erfüllt.

Die antragstellende Firma

  • hat das Referenzwerk vollständig produziert;
  • oder war – im Fall einer Koproduktion – majoritär beteiligt.

Ein Referenzwerk kann auch dann anerkannt werden, wenn die Geschäftsführerin / der Geschäftsführer der antragstellenden Firma eine persönliche Nennung als (delegierte) Produzentin / (delegierter) Produzent hat (personal credit). In diesem Fall kann es sich bei dem Werk auch um eine Produktion für eine andere Firma handeln.

Das Werk muss ausserdem in den drei letzten Kalenderjahren in mindestens drei Ländern ausserhalb der Schweiz kommerziell ausgewertet worden sein. Als kommerzieller Vertrieb gelten eine Kino- oder TV Auswertung (massgebend ist das Datum der Ausstrahlung) sowie ein Online-Vertrieb oder der Verkauf über einen Weltvertrieb, wenn ein Beleg der Einkünfte (revenues report) aus dem Referenz-Zeitraum vorliegt. Ein DVD Vertrieb wird nicht akzeptiert. 

Beispiel
Deadline: 22.04.2025
Referenzwerk produziert ab 1.1.2020
Referenzwerk in mind. drei Ländern ausserhalb der Schweiz ausgewertet ab 1.1.2022

TIPP
Referenzwerke und Dokumente wie Handelsregisterauszüge dienen der formellen Überprüfung von Produktionsfirmen und werden bei MEDIA Desk Suisse hinterlegt. Sind die Dokumente aus einem früheren Antrag noch gültig, müssen sie nicht nochmals eingereicht werden.

Trifft einer der folgenden Punkte auf eines der Projekte zu, kann es nicht Teil eines Antrags sein:

  • Ein Projekt wurde einmal in dieser Förderung abgelehnt und nicht überarbeitet für die zweite Eingabe;
  • Ein Projekt wurde bereits zweimal für MEDIA-Ersatzmassnahmen eingegeben;
  • Ein Projekt wurde zweimal abgelehnt bei der BAK-Herstellungsförderung;
  • Ein Projekt verfügt über eine Absichtserklärung des BAK für die Herstellung oder es wurden bereits Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung in die Herstellung des Projektes investiert.

Firmen, denen bereits eine Slate-Förderung im Rahmen der MEDIA-Ersatzmassnahmen zugesprochen wurde, müssen belegen, dass mindestens ein Projekt daraus in Produktion gegangen ist und abgerechnet wurde.

Pro Kalenderjahr gibt es eine Deadline für Slates im Sommer und zwei Deadlines für Einzelprojekte (Frühjahr und Herbst). Pro Termin kann eine Firma maximal ein Gesuch einreichen. Anträge können jederzeit gestellt werden, sobald die Ausschreibung auf der Förderplattform FPF eröffnet ist. Sie werden aber immer erst nach der offiziellen Deadline evaluiert. Das Datum des Antrages kann wichtig sein, um bereits entstandene Kosten geltend zu machen und die Acht-Monate Frist für den Drehstart einzuhalten.

Die Höchstbeiträge werden je nach Anzahl und Art der Projekte, aus denen sich der Katalog zusammensetzt, festgelegt. In jedem Fall beträgt der Höchstbeitrag pro Slate 220'000 CHF. Die Höchstbeiträge pro Projekt sind wie folgt:

  • Spielfilme mit einem Herstellungsbudget < 1,65 Mio CHF: 33'000 CHF
  • Spielfilme mit einem Herstellungsbudget > 1,65 Mio CHF: 55'000 CHF
  • Kreative Dokumentarfilme: 33'000 CHF
  • Animationsfilme: 60'000 CHF
  • Serien: 60'000 CHF

Alle Bundesgelder zusammen (inkl. MEDIA-Ersatzmassnahmen plus BAK-Förderungen, Succès Cinéma-Gelder und Unterstützungen anderer Bundes-Departemente) dürfen maximal 70% der Schweizer Finanzierung ausmachen.
Die Finanzhilfe über die MEDIA-Ersatzmassnahmen darf bis zu 70% der antragsberechtigten Kosten abdecken (siehe unten).

Die Kosten müssen der antragstellenden Firma entstanden sein und werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Produktionsbeginn angerechnet. Massgebend ist das Datum der Zahlung, nicht des Vertrags.

  • Erwerb von Autorenrechten (förderfähig ab 12 Monate vor Antragstellung);
  • Recherchearbeiten (inklusive Archivrecherchen);
  • Schreiben des Drehbuchs (Treatment bis definitive Fassung);
  • Vorkosten für die Besetzung der wichtigsten Posten der Crew und des Casts;
  • Vorbereitungskosten für die Erstellung von Produktionsbudget und Finanzierungsplan;
  • Suche und Abklärungen von Businesspartnern, Koproduzenten und Finanziers;
  • Vorbereitung des Drehplans bis zur Abnahme;
  • Marketing und Vertriebsplan (Klärung Vertriebsmärkte und Einkäufer, Präsentation bei Festivals und Märkten);
  • Produktion des Teasers;
  • Max. 7% Handlungskosten, sofern die Aufwendungen nicht separat budgetiert sind.

Die Anträge werden von zwei europäischen Experten mit MEDIA-Erfahrung nach einem Punktesystem evaluiert. Die Experten bleiben anonym, die Liste des Expertenpools wird jeweils Ende Jahr auf der Seite Resultate publiziert. Wird ein Projektpaket oder ein Projekt daraus zum zweiten Mal evaluiert, kommt es zu einem neuen Experten, der eine Zusammenfassung der Argumente der ersten Absage erhält.

Förderbar sind Projektpakete, die mindestens 70 Punkte erhalten. Übersteigen die förderbaren Pakete das verfügbare Budget, werden diejenigen mit der höchsten Punktzahl gefördert.

Kriterium Punkte
Qualität der Herangehensweise, das Projektpaket auf europäischer und internationaler Ebene zu entwickeln, sowie Innovationsfähigkeit der Produktionsfirma 30
Inhaltliche Qualität des Projektpakets, Kohärenz der Entwicklungsstrategie 15
Auswertungspotenzial auf europäischer und internationaler Ebene und Qualität der Vertriebs- und Marketingstrategie 35
Machbarkeit des Pakets sowie Qualität und europäische Dimension der Finanzierungsstrategie 20

Die Detailkriterien mit allen zu vergebenden Punkten finden Sie im Evaluation Sheet, unter "Weitere Ressourcen" (unten auf der Seite).

Die Resultate stehen in der Regel zehn Wochen nach der Deadline fest.

Ein Projekt kann höchstens zweimal eingereicht werden. Enthält ein Slate ein bereits einmal abgewiesenes Einzelprojekt, muss dieses nachweislich weiterentwickelt worden sein.

Für Projekte in Entwicklung gibt es auch die Einzelprojektförderung, bei der eine Firma pro Deadline ein Gesuch einreichen kann (maximal zwei pro Jahr).

Firmen, die eine Slate-Förderung aus den MEDIA-Ersatzmassnahmen noch nicht vollständig abgerechnet haben, können keinen Einzelprojekt-Antrag stellen. Um einen neuen Slate-Antrag zu stellen, müssen sie mindestens ein Projekt aus dem alten Slate abgerechnet haben.

Für die Entwicklung von Koproduktionsprojekten mit Schweizer Minderheitsbeteiligung gibt es die Förderlinie «Koentwicklung minoritär».

Anträge müssen über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Alle dafür notwendigen Formulare können direkt auf der Plattform im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Im Register "Antragstellung" oben auf dieser Seite wird die Vorgehensweise im Detail beschrieben.

Allgemein

Die Anträge müssen in einer schweizerischen Landessprache gestellt werden, Anhänge dürfen auf Englisch eingereicht werden.

Die Anträge müssen vollständig mit allen auf den entsprechenden Checklisten vermerkten Anhängen spätestens am letzten Tag der Eingabefrist über die Förderplattform FPF des BAK eingereicht werden.

Vorgehensweise

1. Eine BAK-ID beantragen. Firmen, die bereits eine BAK-ID haben, können diese benützen.

2. Login auf der Förderplattform  FPF, Auswahl der Ausschreibung

3. Vorbereiten des Gesuchs.
Achtung: Auf der Förderplattform kann nicht gleichzeitig an mehreren Gesuchen für dieselbe Ausschreibung gearbeitet werden. Ein Gesuch muss abgeschlossen werden, bevor ein neues angefangen werden kann.

4. Absenden des Gesuchs online und der Zusammenfassung (PDF) per Post an MEDIA Desk Suisse

Elemente des Gesuchs

Stammdaten
Stammdaten beinhalten Informationen zum Firmenprofil und können jederzeit angepasst werden.

Downloads und Anhänge
Formulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung und können lokal gespeichert und bearbeitet werden. Sie müssen später als Anhänge dem Gesuch hinzugefügt werden.

Die Formulare müssen mit Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Die Checkliste gibt eine Übersicht über alle benötigten Anhänge für ein Gesuch. Die maximale Dateigrösse und erlaubte Dateitypen stehen im Bereich Anhänge.

Dokumente sollen folgendermassen beschriftet werden: Firmenname_Projekttitel_Bezeichnung Formular_Deadline (Bsp: Annafilms_Alice_FormularFirma_20250315).

Gesuchsdetails
Unter Gesuchsdetails werden Informationen direkt in der Förderplattform erfasst. Bis zur Einreichung können diese Daten geändert werden.

Abschluss und Versand
Das Gesuch muss spätestens am Tag der Deadline online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Zusammenfassung ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben  und spätestens am Tag der Deadline per Post an MEDIA Desk Suisse geschickt werden (Poststempel gilt):

MEDIA Desk Suisse
Neugasse 10
8005 Zürich

Allgemein

Sobald eine Absichtserklärung vorliegt, spätestens jedoch zwölf Monate nach Datum der Absichtserklärung, kann der Antrag für die Auslösung der 1. Rate gestellt werden. Eine Verlängerung um sechs Monate ist möglich, wenn vor Ablauf der Frist ein kurzer Bericht über den Stand der Projekte und die Gründe für die Verschiebung eingereicht wird (per Mail, info@mediadesk.ch).

Die konkreten Prozentsätze der einzelnen Raten richten sich nach der vorhandenen Gegenfinanzierung. Maximal 70% der Entwicklungskosten dürfen durch Bundesgelder gedeckt werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Förderbeitrages ist ausgeschlossen.

Alle Dokumente müssen per Mail bei MEDIA Desk Suisse eingereicht werden. Budgets und Finanzierungspläne müssen zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben und per Post gesendet werden.

Es wird empfohlen, die Unterlagen vorab per Mail zur Kontrolle zu senden.

Änderungen an den Projekten sind unverzüglich an MEDIA Desk Suisse zu melden.

Firmen, die eine Slate-Förderung aus den MEDIA-Ersatzmassnahmen noch nicht vollständig abgerechnet haben, können keinen Einzelprojekt-Antrag stellen. Um einen neuen Slate-Antrag zu stellen, müssen sie mindestens ein Projekt aus dem alten Slate abgerechnet haben.

Auszahlung 1. Rate

Die Auszahlung der ersten Rate (maximal 65%) kann erfolgen, wenn die Durchführung des Projekts gesichert und die Restfinanzierung nachgewiesen ist. Die Produktionsfirma muss dafür folgende Dokumente einreichen:

  • Angepasstes Budget und Finanzierungsplan für jedes Projekt (Excel per Mail und Original mit handschriftlicher Unterschrift per Post oder Scan per Mail). Abweichungen von mehr als 10% pro Position gegenüber dem ursprünglich budgetierten Betrag müssen begründet werden. Aktuelle Beträge und Begründungen können direkt im Excel eingetragen werden, die prozentuale Abweichung wird automatisch berechnet;
  • Kopien der Finanzierungszusagen pro Projekt (per Mail);
  • Zeitplan der Entwicklung bis zum 1. Drehtag pro Projekt (per Mail);
  • Autorenverträge, falls sich die Rechtesituation seit der Eingabe verändert hat (per Mail).

Auszahlung einer 2. Rate (fakultativ)

Eine zweite Rate (max. 25% bzw. 30% für Projekte, die vor 2022 unterstützt wurden) kann frühestens 12 Monate nach Datum der Absichtserklärung ausbezahlt werden, wenn Zahlungen unmittelbar bevorstehen und diese durch eine Zwischenabrechnung (Excel per Mail und Original mit handschritlicher Unterschrift per Post oder Scan per Mailund einen Zwischenbericht (per Mail) belegt werden.

Auszahlung 3.  (oder letzte) Rate

Die letzte Rate wird auf der Basis einer Abrechnung ausbezahlt, die spätestens 30 Monate (24 Monate für Slates, die vor 2021 gefördert wurden) nach Auszahlung der 1. Rate oder drei Monate nach Produktionsbeginn des letzten Projektes eingereicht werden muss (der frühere Termin gilt). Kann diese Frist nicht eingehalten werden, so ist unaufgefordert ein Zwischenbericht mit einer Zwischenabrechnung einzureichen. Eine Verlängerung um 6 Monate ist in begründeten Fällen möglich.

Die Endabrechnung enthält folgende Elemente:

  • Ausgefülltes Abrechnungsformular (integriert im Excel für Budget und Finanzierungsplan). Abweichungen von mehr als 10% gegenüber dem bei Abruf der 1. Rate budgetierten Betrag müssen begründet werden (per Mail und per Post mit handschriftlicher Unterschrift);
  • Zahlungsbelege auf Nachfrage (per Mail);
  • Abschlussberichte (ein Formular pro Projekt) über die durchgeführten Aktivitäten zur Entwicklung der Projekte, den aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Abrechnung und den Effekt der Förderung (per Mail);
  • Belegexemplar der Drehbücher zum Zeitpunkt der Abrechnung (per Mail).

Übersteigt der Förderbeitrag 100'000 CHF, muss die Abrechnung durch eine unabhängige, nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 zugelassene Person oder Treuhandfirma geprüft sein, und die Bestätigung des Revisors uns geschickt werden (per Post).